Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die nachfolgenden AGB gelten für alle
artdesign-Aufträge,
einschließlich Beratung und sonstigen vertraglichen Leistungen. Etwaige
Unwirksamkeiten einzelner Bedingungen lässt die Wirksamkeit der übrigen
Bedingungen unberührt. Telegrafische, fernschriftliche und telefonische
Aufträge sind für uns erst verbindlich, wenn wir sie schriftlich
bestätigt haben. Mündliche Erklärungen bedürfen zu ihrer
Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
Die Allgemeinen Vertragsgrundlagen gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht
umgehend widersprochen wird.
Stand: 01.08.2003
§1. Urheberrecht und Nutzungsrechte
1.1. Der an
artdesign erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf
die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.
1.2. Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz.
Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach
§ 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
1.3. Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche
Einwilligung von
artdesign weder im Original noch bei der Reproduktion verändert
werden. Jede Nachahmung - auch von Teilen - ist unzulässig. Ein Verstoß
gegen diese Bestimmung berechtigt
artdesign eine Vertragsstrafe in Höhe
der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine Vergütung
nicht vereinbart, gilt die nach dem Tarifvertrag für Designleistungen
SDSt/AGD übliche Vergütung als vereinbart.
1.4. artdesign überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen
Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an
Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst
nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
1.5. artdesign hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als
Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt
artdesign zum Schadenersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt
der Schadenersatz 100% der vereinbarten bzw. nach dem Tarifvertrag für
Designleistungen SDSt/AGD üblichen Vergütung. Das Recht, einen höheren
Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt.
1.6. Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben
keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein
Miturheberrecht.
§2. Vergütung
2.1. Entwürfe und Reinzeichnungen bilden zusammen mit der Einräumung
von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. Die Vergütung erfolgt
auf der Grundlage des Tarifvertrages für Designleistungen SDSt/AGD, sofern
keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Die Vergütungen sind Nettobeträge,
die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.
2.2. Werden die Entwürfe später, oder in größerem Umfang
als ursprünglich vorgesehen, genutzt, so ist
artdesign berechtigt, die
Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen
bzw. die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung
und der ursprünglich gezahlten zu verlangen.
2.3. Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstigen Tätigkeiten,
die
artdesign für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern
nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
§3. Fälligkeit der Vergütung
3.1. Die Vergütung ist wie im Angebot ausgewiesen fällig und versteht
sich in Euro. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder
erfordert er von
artdesign hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene
Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung,
1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung.
3.2. Bei Zahlungsverzug kann
artdesign Verzugszinsen in Höhe von 4% über
dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank verlangen.
Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon
unberührt.
§4. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten
4.1. Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen,
werden nach dem Zeitaufwand entsprechend dem Tarifvertrag für Designleistungen
SDSt/AGD gesondert berechnet.
4.2. artdesign ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen
Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen.
Der Auftraggeber verpflichtet sich,
artdesign entsprechende Vollmacht zu erteilen.
4.3. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen
und für Rechnung von
artdesign abgeschlossen werden, verpflichtet sich
der Auftraggeber,
artdesign im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten
freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluß ergeben. Dazu gehört
insbesondere die Übernahme der Kosten.
4.4. Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle
Materialien, für die Anfertigung von Modellen und Fotos etc. sind vom
Auftraggeber zu erstatten.
4.5. Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag
zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber
zu erstatten.
§5. Eigentumsvorbehalt
5.1. An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt,
nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
5.2. Die Versendung der Arbeiten und von Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für
Rechnung des Auftraggebers.
5.3. artdesign ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer
erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber
die Herausgabe von Computerdaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und
zu vergüten. Hat
artdesign dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung
gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung von
artdesign geändert
werden.
§6. Belegmuster
6.1. artdesign ist berechtigt, zum Zwecke der Eigenwerbung die Arbeiten unentgeltlich
zu verwenden.
§7. Haftung
7.1. artdesign verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher
Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihm überlassene Vorlagen,
Filme, Displays, Layouts etc. sorgfältig zu behandeln.
artdesign haftet
für entstandene Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Ein über den Materialwert hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen.
7.2. Sofern
artdesign notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die
jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen von
artdesign.
artdesign
haftet nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit.
7.3. Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinausführungen oder Reinzeichnungen
durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die
Richtigkeit von Text und Bild.
7.4. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte, Reinausführungen
und Reinzeichnungen entfällt jede Haftung von
artdesign.
7.5. Für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit
und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten haftet
artdesign nicht.
7.6. Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung
des Werks schriftlich bei
artdesign geltend zu machen. Danach gilt das Werk
als mangelfrei angenommen.
7.7. Der Auftraggeber ist verpflichtet, darauf zu achten, dass die von ihm
im Internet bekannt gemachten Informationen und Dokumente nicht gegen das
Urheberrecht, die gesetzlichen Bestimmungen und die guten Sitten verstoßen.
artdesign übernimmt keinerlei Haftung für die Einhaltung von Urheberrechten
und ist nicht verpflichtet, Informationen und Dokumente zugänglich zu
machen, die gegen die Gesetze oder die guten Sitten verstoßen.
7.8. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für den Inhalt und
die rechtliche Zulässigkeit der für die Bereitstellung im Internet
zur Verfügung gestellten Text-, Bild- und Tonunterlagen. Dem Auftraggeber
obliegt es,
artdesign von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesen
aus der Ausführung des Kundenauftrages, auch wenn er nicht rechtzeitig
sistiert wurde, gegen
artdesign erwachsen.
artdesign ist nicht verpflichtet,
Aufträge und eingereichte Unterlagen zu prüfen, ob durch sie Rechte
Dritter beeinträchtigt werden. Werden nicht rechtzeitig sistierte Dokumente
im Internet veröffentlicht, so stehen dem Auftraggeber daraus keine Ansprüche
gegen
artdesign zu.
7.9. Der Auftraggeber hält
artdesign von allen Ansprüchen aus Verstößen
der in seinem Auftrag im Internet veröffentlichten Dokumente gegen gesetzliche
Vorschriften, insbesondere das Wettbewerbs- und das Urheberrecht, frei.
7.10. Mit dem Erteilen des Auftrages zur Platzierung von Dokumenten im Internet
verpflichtet sich der Auftraggeber, die Kosten der Veröffentlichung einer
Gegendarstellung zu tragen.
7.11. artdesign haftet nicht für die übermittelten Informationen
und zwar weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität,
noch dafür, dass sie frei von Rechten Dritter sind oder der Sender rechtswidrig
handelt, indem er die Informationen übermittelt.
7.12. Der Auftraggeber haftet für alle Folgen und Nachteile, die
artdesign
oder Dritten durch die missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung
der
artdesign-Dienste oder dadurch entstanden sind, dass der Kunde seinen
sonstigen Obliegenheiten nicht nachkommt.
§8. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
8.1. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich
der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber
während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten
zu tragen.
artdesign behält den Vergütungsanspruch für bereits
begonnene Arbeiten.
8.2. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen,
die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann
artdesign eine angemessene
Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
kann
artdesign auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung
eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
8.3. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller
artdesign übergebenen
Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur
Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber
artdesign von allen Ersatzansprüchen
Dritter frei.
§9. Schlussbestimmungen
9.1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis
ist Bonn.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Bonn.
9.2. Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
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